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Dichtheitsprüfungspflicht und EU-F-Gase Verordnung


Seit dem 9. Juni 2014 gibt es neue Regeln für den Kältemittel- und Dämmstoffmarkt: Die neue EU-F-Gase-Verordnung über fluorierte Treibhausgase ist in Kraft getreten. Vorrangig betroffen sind Hersteller und Importeure von Kältemitteln, Hersteller von Dämmstoffen und Betreiber von Klima- und Kälteanlagen, wie Hotels oder Supermärkte.

Die neuen Regeln werden schrittweise eingeführt. Es sind beispielsweise Dichtheitskontrollen und Aufzeichnungspflichten (zum 1. Januar 2015), aber auch Verbote: Ab dem 1. Januar 2020 ist es verboten, das Kältemittel R404A in bestehenden Kälteanlagen zu verwenden, ab dem 1. Januar 2022 gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte mit dem Kältemittel R134a in den Verkehr zu bringen. Bis 2025 werden weitere Erzeugnisse, wie ortsfeste Kälteanlagen oder Mono-Splitklimageräte, mit besonders klimaschädlichen F-Gasen schrittweise vom Markt genommen. Die größte Neuerung: Die Verkaufsmenge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) wird vom 1. Januar 2015 bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Menge reduziert. Den deshalb nötigen Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel oder Dämmstoff-Treibmittel sollten Hersteller und Betreiber bereits heute bei ihren Planungen berücksichtigen. 


Sollten Sie also eine Umstellung Ihrer Anlage, oder einen Neubauplanen, beraten wir Sie gern, damit Sie sicher in die Zukunft planen können.

Förderungen der BAFA

Kälte- und Klimaanlagen

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das Ziel, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden.


Bafa

Der Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie. Dazu fragt der Rechner Parameter und Werte ab, die für Berechnung der Förderung maßgeblich sind, wie z.B. Kälteleistung sowie Art und Leistung der Komponenten. Darüber hinaus kann die Förderung für thermische Speicher, für die Ausführungsplanung sowie für die Kombination einer Kälteanlage mit einem Regenerativenergiesystem ermittelt werden. Die Ergebnisse werden abschließend tabellarisch dargestellt.

Der schlafende Riese

Das Kältemittel


Der Einsatz von CO2 als Kältemittel hat eine lange Tradition, die bis weit ins vorletzte Jahrhundert reicht. Es hat sowohl was ökologische als auch sicherheitstechnische Aspekte anbelangt grosse Vorzüge, weil es weder giftig noch brennbar ist. Zudem besitzt es kein Ozonabbaupotenzial und einen vernachlässigbaren direkten Treibhauseffekt. Dennoch erfordern die hohen Betriebsdrücke sowie der Umstand, dass beim Einsatz in geschlossenen Räumen eine Erstickungsgefahr im Falle eines grösseren Lecks besteht, entsprechende Sicherheits-und Überwachungseinrichtungen.


Das Kältemittel CO2 selbst ist preisgünstig, die Notwendigkeit einer Rückgewinnung und Entsorgung entfällt und die hohe volumetrische Kälteleistung (ca. 5 bis 8-fach gegenüber NH3) ermöglicht grosse Leistungen mit vergleichsweise kleinen Verdichtern.


Die Drucklage von CO2 ist dagegen sehr hoch und die kritische Temperatur mit 31°C (74 bar) sehr niedrig. Je nach Wärmeträgertemperatur führt dies in vielen Fällen zu einem trans­kritischen Betrieb bei Betriebsdrücken von über 100  bar.


Deshalb erfordert der Einsatz von CO2 entsprechend anspruchsvolle technische Lösungen, um bei diesen Betriebsbedingungen energetisch die Werte von herkömmlichen, auf Kaltdampfprozessen basierenden Systemen, zu erreichen.


Quelle: Christof Fischer GmbH

Umdenken lohnt sich

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert.


Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, Räume mechanisch zu lüften und tragen somit nicht nur zur Verbesserung des Innenraumklimas bei, sondern können auch einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten.


Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 sollen deshalb auf Grundlage dieser Richtlinie Zuschüsse für Investitionen gewährt werden, mit denen vorhandene RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufgerüstet werden, um das Corona Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken.


Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen.


Quellen: www.bafa.de

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